SEPA


Vereinfachte Regeln für Europa

SEPA macht den Zahlungsverkehr in Europa einfacher und schneller. Die neue Euro-Überweisung erleichtert den Zahlungsverkehr europaweit.

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum - SEPA (Single Euro Payments Area)

Zur vollständigen Schaffung des europäischen Binnenmarktes werden ab 2008 sukzessive auch innerhalb Deutschlands einheitliche europäische Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einfacher und schneller.

Europa wird zum Binnenmarkt

Mit dem Aufbau eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs-Raumes vollzieht die Europäische Union einen wichtigen Schritt auf ihrem Weg, einen gemeinsamen EU-Binnenmarkt zu errichten. Das Projekt trägt den Titel "Single Euro Payments Area" (SEPA). Ein anderer, entscheidender Schritt war die Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002. In Deutschland gibt es außerdem seit 2003 die EU-Standard-Überweisung. Auch die VR-BankCard wird bereits in vielen anderen EU-Ländern akzeptiert. Als Kunden der Volksbank Ammerbuch eG profitieren Sie also schon jetzt von SEPA.

Einheitliche Verfahren für Europa

Der von der europäischen Kreditwirtschaft 2002 gegründete europäische Zahlungsverkehrsrat - EPC (European Payments Council) – hat deshalb einheitliche Standards und Regelungen für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen in Europa entwickelt und verabschiedet.

Technische Infrastruktur

Die Volksbanken Raiffeisenbanken unterstützen mit Ihrer technischen Infrastruktur die neuen SEPA-Verfahren. Wir werden Ihnen die neuen europäischen Zahlungsverkehrsinstrumente im Binnenmarkt schrittweise zur Verfügung stellen. Dies erfolgt jeweils abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen. Mit der Volksbank Ammerbuch sind Sie bereit für SEPA.

Euro-Überweisung

Die „Euro-Überweisung“ als SEPA-Produkt für Überweisungen im gesamten Binnenmarkt (einschließlich Deutschlands) baut auf der 2003 eingeführten „EU-Standardüberweisung“ auf. Als Identifizierung der Bankverbindung des Überweisenden und Begünstigten dienen IBAN und BIC. Das „SEPA-Überweisungsverfahren“ hat 2008 begonnen. Als Kunde der Volksbank Ammerbuch können Sie die Euro-Überweisung auch im Inland nutzen. Die Gutschrift erfolgt spätestens nach drei Bankarbeitstagen.

Euro-Lastschrift

Mit der Euro-Lastschrift können künftig Gelder von Konten innerhalb des EU-Binnenmarktes eingezogen werden. Das Verfahren ähnelt dem der deutschen Einzugsermächtigung. Grundlage ist ein so genanntes Mandat. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten ebenfalls IBAN und BIC. Jeder Lastschrift-Einreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer. Wann die Euro-Lastschrift flächendeckend eingesetzt werden kann, ist noch offen. Zunächst muss die entsprechende EU-Richtlinie in jeweils nationales Recht umgesetzt werden. Geplant ist, dass dies bis November 2009 abgeschlossen sein wird. Ihre Volksbank Ammerbuch eG informiert Sie, wenn es einen verbindlichen Starttermin für die Euro-Lastschrift gibt.

Kartenzahlung im Binnenmarkt

Ihre Bankkarten werden Sie mit SEPA im EU-Binnenmarkt an noch mehr Akzeptanzstellen einsetzen können als bisher. Das so genannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard, die genossenschaftlichen Kreditkarten, das deutsche Geldautomaten- und das „electronic cash“-System erfüllen bereits diese Anforderungen.

Ihre Vorteile

Mobilität im Binnenmarkt

Sie können die neuen SEPA-Standards für bundesweite und grenzüberschreitende Zahlungen im Binnenmarkt einsetzen. Mit den Regeln des Euro-Zahlungsverkehrs-Raums (SEPA) profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Nur noch ein Konto für Zahlungen im Binnenmarkt notwendig
  • Zahlungen werden einfacher und schneller
  • Mehr Akzeptanz-Stellen für Ihre Zahlungskarten
  • Einheitliche Standards
  • Einheitliche Konto-Adressierung mit IBAN und BIC

Fragen Sie uns

Sprechen Sie mit Ihrem Berater darüber, welche Möglichkeiten Ihnen die neuen Zahlungs-Instrumente bieten. Er informiert Sie gerne und hält Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.

Ewald Rall Tel.: 0 70 73 /3 04-60

Die SEPA-Produkte sollen innerhalb der Europäischen Union (EU), den drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz gelten. Die Schweizer Banken werden in Zusammenhang mit SEPA sukzessive entsprechende europäische rechtliche Regelungen umsetzen. Die Schweizer Banken nehmen bereits am neuen „SEPA - Überweisungsverfahren“ teilnehmen.

Die 31 Länder im Überblick

Die Länder sind derzeit die 27 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern), die drei weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie die Schweiz.

Fokus liegt auf der Euro-Zone

Der Fokus von SEPA liegt zunächst auf den Ländern, die den Euro eingeführt haben. Die Euro-Zone besteht seit 2008 aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Island (EWR), Italien, Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR),  Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und zusätzlich die Schweiz.

Gemeinsamer Binnenmarkt

Die Schaffung des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA –Single Euro Payments Area) ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes seit 1992. Im Folgenden wurde während einer Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2000 in Lissabon beschlossen, die EU mit der „Lissabon-Agenda“ bis 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“.

Rechtlicher Rahmen für Euro-Lastschriften muss noch umgesetzt werden

Der Verwendung der neuen Euro-Lastschrift (SEPA Direct Debit –SDD) stehen derzeit noch laufende rechtliche Umsetzungsmaßnahmen der EU entgegen. Das neue SEPA-Verfahren wird zwar bei uns technisch zur Verfügung stehen. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden jedoch derzeit auf europäischer und nationaler Ebene noch geschaffen. Der vollständige Einsatz wird erst Ende 2009 nach der Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht möglich sein.

Nationale Verfahren existieren zunächst weiter

Die neuen Zahlungsinstrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.

Und so sehen die SEPA - Überweisungen in unserem e-Banking aus.

Sofern Sie am InternetBanking teilnehmen, können Sie die Auslandsüberweisung problemlos von daheim aus vornehmen.